Von insgesamt 48 für München gemeldeten Bronzedenkmälern wurden 23 zur Metallgewinnung bestimmt und demontiert. Die von Stadtbaurat Meitinger am 1. Oktober 1942 erstellte Übersicht listet die Namen auf. Ein zuvor erstelltes Gutachten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege hatte weder die Statue Glucks noch die Orlando di Lassos als „unbedingt erhaltenswert“ eingestuft. Daraufhin stellte das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung das Denkmal Glucks unter ausdrücklichen Schutz. Vieles spricht dafür, dass der vom NS-Regime vereinnahmte Gluck aus ideologischen Gründen erhalten bleiben sollte. In München verfolgte man allerdings eigene Interessen und setzte sich über die Entscheidung aus Berlin hinweg. Beide Komponisten-Statuen (Position Nr. 9 + 11) wurden abgenommen und eingeschmolzen. | Quelle: Stadtarchiv München, BUR-492 | Rechte: vorbehalten